Sicherungsmaßnahme
Gebr. Otto und Heinrich Müller Immobilienverwaltungs GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Essen hat zur Gebr. Otto und Heinrich Müller Immobilienverwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 161 IN 38/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 38/26
- Registerbezug
- 187533
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Georg F. Kreplin
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187533 eingetragenen Gebr. Otto und Heinrich Müller Immobilienverwaltungs GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Charles Edward Capel-Cure, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg
ist am 25.03.2026, um 13:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
161 IN 38/26
Amtsgericht Essen, 25.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 187533 eingetragenen Gebr. Otto und Heinrich Müller Immobilienverwaltungs GmbH, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Charles Edward Capel-Cure, Neuer Wall 35, 20354 Hamburg
ist am 25.03.2026, um 13:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
161 IN 38/26
Amtsgericht Essen, 25.03.2026