Forderungsprüfung
Gebr. Becher Rohrleitungsbaugesellschaft mbH
Mudersbach
Das Amtsgericht Betzdorf hat zur Gebr. Becher Rohrleitungsbaugesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.10.2025, Aktenzeichen 11 IN 16/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 16/24
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 1255
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 24.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1969
- Stammkapital
- 220.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Rohrleitungen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder erwerben, deren Verwaltung und Geschäftsführung oder ihre Vertretung übernehmen.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
11 IN 16/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Becher Rohrleitungsbaugesellschaft mbH, Bahnhofstraße 72-74, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 1255), vertr. d.: Klaus Becher, Mommstraße 44, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 23.10.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 23.10.2025