Forderungsprüfung
GDMB Verlag GmbH
Clausthal-Zellerfeld
Das Amtsgericht Goslar hat zur GDMB Verlag GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 33 IN 28/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Goslar
- Aktenzeichen
- 33 IN 28/21
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 110737
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 130.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erstellung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Information, Beratung, Werbung und Organisation von Kongressen, Seminaren und Ausstellungen sowie der Herausgabe von Schrifttum auf dem Gebiet des Montanwesens und benachbarter Gebiete sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
33 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDMB Verlag GmbH, Paul-Ernst-Straße 10, 38678 Clausthal-Zellerfeld (AG Braunschweig, HRB 110737), vertr. d.: Andreas Krüger, (App. 25-0.14), Altenauer Straße 10, 38678 Clausthal-Zellerfeld, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 06.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 06.10.2026