Sicherungsmaßnahme

GBE Dienstleister GmbH

Duisburrg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur GBE Dienstleister GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2022, Aktenzeichen 62 IN 14/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 14/22
Registerbezug
Duisburg, HRB 29448
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
25.02.2022
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Holger Rhode
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
sind der Gleisbau, die Reinigung, Abbruch- und Entkernungsarbeiten, Brennerarbeiten, Schadstoffsanierung nach TRGS 521 und TRGS 519, Schornsteinsanierungs- und Abbrucharbeiten, die Arbeitnehmerüberlassung und der Gerüstbau.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 14/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29448 eingetragenen GBE Dienstleister GmbH, Gartenstraße 3, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cihan Özaslan, Mühlenstraße 18, 47137 Duisburg,

Geschäftszweig: Gleisbau, Reinigungs- und Entkernungsarbeiten, Brennerarbeiten, Schadstoffsanierung

ist am 24.02.2022, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

62 IN 14/22
Amtsgericht Duisburg, 24.02.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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