Schlusstermin

GBC GENERAL BUSINESS COMPANY GMBH

Passau

Das Amtsgericht Passau hat zur GBC GENERAL BUSINESS COMPANY GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen IN 184/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Passau
Aktenzeichen
IN 184/19
Registerbezug
Passau, HRB 8811
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
21.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Waren aller Art, soweit dieser nicht erlaubnis- oder genehmigungspflichtig ist.

Veröffentlichungstext

IN 184/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

GBC GENERAL BUSINESS COMPANY GMBH, Waldschmidtstraße 44, 94034 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Hussam Jamil
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 8811
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reidel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleiner Exerzierplatz 4, 94032 Passau, Gz.: 109/19 RE09 RD

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Passau erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 13.561,36 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 24.026,41 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 16.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
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