Sicherungsmaßnahme
Gastro at Works UG (haftungsbeschränkt)
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Gastro at Works UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 504 IN 266/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 266/25
- Registerbezug
- Bochum, HRB 20331
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christian Holzmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 266/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20331 eingetragenen Gastro at Works UG (haftungsbeschränkt), Belsenplatz 2, 40545 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.Frau Marta Link
ist am 02.02.2026, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 266/25
Amtsgericht Düsseldorf, 02.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 20331 eingetragenen Gastro at Works UG (haftungsbeschränkt), Belsenplatz 2, 40545 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.Frau Marta Link
ist am 02.02.2026, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 266/25
Amtsgericht Düsseldorf, 02.02.2026