Sicherungsmaßnahme

GASTHAUS ZUM ALTEN BRAUHAUS GmbH

Euskirchen

Das Amtsgericht Bonn hat zur GASTHAUS ZUM ALTEN BRAUHAUS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 97 IN 17/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 17/26
Registerbezug
Bonn, HRB 28898
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.03.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 17/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 28898 eingetragenen GASTHAUS ZUM ALTEN BRAUHAUS GmbH, Weingartenstr. 4, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Axel Schönfelder, Alte Heerstr. 8, 53757 Sankt Augustin, Frau Tanja Martina Milden, Am Bäcker Janns Kreuz 1, 53881 Euskirchen und Herrn Johannes Bernd Moers, Am Bäcker Janns Kreuz 1, 53881 Euskirchen

ist am 20.03.2026, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Till Felix Dehnen, Riemenschneider Str. 11, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 17/26
Amtsgericht Bonn, 20.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme