Forderungsprüfung
Gasthaus Bonschab GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Gasthaus Bonschab GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen IN 260/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 260/24
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5180
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 260/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasthaus Bonschab GmbH, vertr.d.d.GF, Münchener Straße 8, 85051 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Radloff Heiko, verstorben am 27.06.2025
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5180
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gasthaus Bonschab GmbH, vertr.d.d.GF, Münchener Straße 8, 85051 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Radloff Heiko, verstorben am 27.06.2025
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5180
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 18.09.2026