Insolvenzbekanntmachung
Gartmeier Enterprises GmbH
Pulheim
Das Amtsgericht Köln hat zur Gartmeier Enterprises GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2026, Aktenzeichen 70b IN 46/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70b IN 46/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 88616
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70b IN 46/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88616 eingetragenen Gartmeier Enterprises GmbH, Zum Birkengraben 3, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Tilman Philipp Gartmeier
wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln auf eigenen Antrag aus seinem Amt entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Kölnbestellt. Falls die vorläufige Insolvenzverwalterin den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
70b IN 46/26
Amtsgericht Köln, 26.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88616 eingetragenen Gartmeier Enterprises GmbH, Zum Birkengraben 3, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Tilman Philipp Gartmeier
wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln auf eigenen Antrag aus seinem Amt entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Kölnbestellt. Falls die vorläufige Insolvenzverwalterin den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 23 Abs. 1 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
70b IN 46/26
Amtsgericht Köln, 26.03.2026