Insolvenzbekanntmachung

Gartenservice Schwanewede GmbH

Hagen im Bremischen

Das Amtsgericht Cuxhaven hat zur Gartenservice Schwanewede GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2025, Aktenzeichen 12 IN 95/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 95/19
Registerbezug
Walsrode, HRB 207029
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
16.04.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

12 IN 95/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gartenservice Schwanewede GmbH, Am Waldrand 10, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. Geschäftsführer Kenny Alexander Günther (AG Walsrode, HRB 207029), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 15.05.2025, 11:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Den Abschluss eines Vergleiches zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin Herrn Kenny Alexander Günther zur Abgeltung von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen den Geschäftsführer.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 15.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme