Sicherungsmaßnahme
Gartencenter Wachtberg GmbH
Wachtberg
Das Amtsgericht Bonn hat zur Gartencenter Wachtberg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2020, Aktenzeichen 97 IN 32/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 32/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB HRB 22113
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.02.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Obermüller
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 32/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22113 eingetragenen
Gartencenter Wachtberg GmbH, Am Wachtbergring 4, 53343 Wachtberg, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Muß, Finkenweg 10, 53797
Lohmar Geschäftszweig: Betrieb eines Gartencenters einschließlich aller damit
in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten
ist am 25.02.2020, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller,
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 32/20
Amtsgericht Bonn, 25.02.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22113 eingetragenen
Gartencenter Wachtberg GmbH, Am Wachtbergring 4, 53343 Wachtberg, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Muß, Finkenweg 10, 53797
Lohmar Geschäftszweig: Betrieb eines Gartencenters einschließlich aller damit
in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten
ist am 25.02.2020, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller,
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 32/20
Amtsgericht Bonn, 25.02.2020