Insolvenzplan

Gartencenter Augsburg GmbH & Co. KG

Dortmund

Das Amtsgericht Essen hat zur Gartencenter Augsburg GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 162 IN 128/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 128/26
Registerbezug
Dortmund, HRA 17667
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Sachwalter
Stefan Denkhaus

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 128/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17667 eingetragenen Gartencenter Augsburg GmbH & Co. KG, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22787 eingetragene Haus & Garten Verwaltungs GmbH, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund,, Herrn Dr. Karl-Friedrich Curtze, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund,, Herrn Oliver Stötzer, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund,, Herrn Christian Schmitz, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund, und Herrn Markus Semer, Zeche Oespel 15, 44149 Dortmund,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Obernstraße 2 - 12, 28195 Bremen

Sachwalter: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 05.10.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 06.11.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 1. Etage, Sitzungssaal 141.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

162 IN 128/26
Amtsgericht Essen, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Eröffnung des Verfahrens
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