Verteilungsverzeichnis
Garten- und Landschaftsbau Kuczinski KG
Pulheim
Das Amtsgericht Köln hat zur Garten- und Landschaftsbau Kuczinski KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 73 IN 184/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 73 IN 184/18
- Registerbezug
- Köln, HRA 31297
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 184/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31297 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Kuczinski KG, Voissberg 7, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Veit Kuczinski
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 64.338,44 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 18.715,51 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
73 IN 184/18
Amtsgericht Köln, 31.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31297 eingetragenen Garten- und Landschaftsbau Kuczinski KG, Voissberg 7, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Veit Kuczinski
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 64.338,44 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 18.715,51 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
73 IN 184/18
Amtsgericht Köln, 31.03.2026