Forderungsprüfung
Garching SLC 3 GmbH & Co. KG
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur Garching SLC 3 GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 1507 IN 2822/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 2822/23
- Registerbezug
- München, HRA 105348
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.08.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
1507 IN 2822/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Garching SLC 3 GmbH & Co. KG, Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Komplementär GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jost Jürgen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 105348
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
Terminsbestimmung:
1. Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.09.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, die Gesellschafter und die Schuldnerin bzw. die Schuldnervertreter geladen.
2. Der Plan wurde vom anwaltlichen Vertreter der Schuldnerin am 29.06.2026 vorgelegt und wird nicht zurückgewiesen. Der Plan wurde bereits dem Sachwalter gem. § 232 Abs. 1 Nr. 3 InsO zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser hat keine Einwendungen erhoben.
3. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan sowie die zu diesem eingegangenen Stellungnahmen gem. § 234 InsO eingesehen werden.
4. Die Beteiligten werden gem. § 253 Abs. 3 InsO darauf hingewiesen, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 und 2 InsO).
5. Der Sachwalter wird entsprechend dem Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2024 damit beauftragt, die gem. § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die vom Schuldner zur Verfügung zu stellenden Abschriften der Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans zu übersenden.
6. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, evtl. nachträglichen Forderungsanmeldungen bis spätestens 14.09.2026 zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Garching SLC 3 GmbH & Co. KG, Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Komplementär GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jost Jürgen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 105348
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
Terminsbestimmung:
1. Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.09.2026, 14:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, die Gesellschafter und die Schuldnerin bzw. die Schuldnervertreter geladen.
2. Der Plan wurde vom anwaltlichen Vertreter der Schuldnerin am 29.06.2026 vorgelegt und wird nicht zurückgewiesen. Der Plan wurde bereits dem Sachwalter gem. § 232 Abs. 1 Nr. 3 InsO zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser hat keine Einwendungen erhoben.
3. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan sowie die zu diesem eingegangenen Stellungnahmen gem. § 234 InsO eingesehen werden.
4. Die Beteiligten werden gem. § 253 Abs. 3 InsO darauf hingewiesen, dass das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 und 2 InsO).
5. Der Sachwalter wird entsprechend dem Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2024 damit beauftragt, die gem. § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die vom Schuldner zur Verfügung zu stellenden Abschriften der Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans zu übersenden.
6. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, evtl. nachträglichen Forderungsanmeldungen bis spätestens 14.09.2026 zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2026