Sicherungsmaßnahme

GANG-WAY GmbH Gesundheitszentrum und Fachbetrieb für barrierefreies Wohnen

Sülzetal

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur GANG-WAY GmbH Gesundheitszentrum und Fachbetrieb für barrierefreies Wohnen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 340 IN 269/26 (371).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 269/26 (371)
Registerbezug
Stendal, HRB 108866
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
31.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Udo Müller
Im Handelsregister seit
1995
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Modernisierung und des Ausbaues von Gebäuden, Wohnungen und Wohnumfeldern und im Bereich Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

340 IN 269/26 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GANG-WAY GmbH Gesundheitszentrum und Fachbetrieb für barrierefreies Wohnen, OT Langenweddingen, Bauernwand 21 C, 39171 Sülzetal, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Modernisierung und des Ausbaues von Gebäuden, Wohnungen und Wohnumfeldern und im Bereich Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge (AG Stendal, HRB 108866), vertr. d.: Christian Jacobs, Eulenbruch 1, 39291 Möser, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Udo Müller, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 27.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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