Sicherungsmaßnahme

GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG

Brücken-Hackpfüffel

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.12.2023, Aktenzeichen 59 IN 449/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 449/23
Registerbezug
Stendal, HRA 5860
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
06.12.2023
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Lucas F. Flöther

Veröffentlichungstext

59 IN 449/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GaLaBau Südharz GmbH & Co.KG, Hohenstedter Weg 1, 06528 Brücken-Hackpfüffel (AG Stendal, HRA 5860), vertr. d.: 1. GraniTrade GmbH, Schachtstraße 52, 06526 Sangerhausen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Ralf Schatz, Drebsdorf, (Geschäftsführer), 1.2. Sandra Fischer, Sangerhausen, (Geschäftsführerin), ist am 06.12.2023 um 14:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.12.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme