Sicherungsmaßnahme
GaLaBau Feind GmbH
Lübben (Spreewald)
Das Amtsgericht Cottbus hat zur GaLaBau Feind GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2024, Aktenzeichen 63 IN 303/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 303/24
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 8991
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 28.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GaLaBau Feind GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 8991 CB), Geschäftszweig: Erbringung von Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus jeglicher Art, Mühlbergweg 02, 15907 Lübben (Spreewald) OT Neuendorf, eingetragener Sitz: Lübben (Spreewald), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Fruth, Forststraße 11, 14471 Potsdam,
ist heute, am 28.08.2024, um 11.23 Uhr Herr Rechtsanwalt Thomas Krafft,
Otto-Nagel-Straße 4, 14467 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 303/24
ist heute, am 28.08.2024, um 11.23 Uhr Herr Rechtsanwalt Thomas Krafft,
Otto-Nagel-Straße 4, 14467 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 303/24