Sicherungsmaßnahme

Gärtner Pötschke GmbH

Kaarst

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Gärtner Pötschke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.06.2025, Aktenzeichen 505 IN 108/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 108/25
Registerbezug
Neuss, HRB 24265
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.06.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christian Holzmann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 108/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24265 eingetragenen Gärtner Pötschke GmbH, Beuthener Str. 4, 41564 Kaarst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Alexander Schölke, und Herrn Dr. Bardo Martin Pablo Droege,

ist am 02.06.2025, um 10:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 108/25
Amtsgericht Düsseldorf, 02.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Sicherungsmaßnahme