Sicherungsmaßnahme
Gabelstapler Kalbus GmbH
Marl
Das Amtsgericht Essen hat zur Gabelstapler Kalbus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 167 IN 214/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 214/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 12818
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Kreimer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 214/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818 eingetragenen Gabelstapler Kalbus GmbH, Wallstraße 125, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kalbus, Hegenhoff 15b, 45721 Haltern am See
Geschäftszweig: Handel mit Gabelstaplern und Hebegeräten sowie deren Reparatur
ist am 10.08.2026, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 214/26
Amtsgericht Essen, 10.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 12818 eingetragenen Gabelstapler Kalbus GmbH, Wallstraße 125, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kalbus, Hegenhoff 15b, 45721 Haltern am See
Geschäftszweig: Handel mit Gabelstaplern und Hebegeräten sowie deren Reparatur
ist am 10.08.2026, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 214/26
Amtsgericht Essen, 10.08.2026