Forderungsprüfung
GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH
Nordhorn
Das Amtsgericht Nordhorn hat zur GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 59/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 59/22
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 206496
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
7 IN 59/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GA Gesellschaft für Abwasserberatung und Management mbH, Beratung u. Planung von Abwasseranlagen, Biogasanlagen u. Abfallbehandlungsanlagen etc., Otto-Hahn-Straße 23, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 206496), vertr. d.: 1. Peter Lüchtenborg, Weserberglandstraße 3, 48527 Nordhorn, (Geschäftsführer), 2. Mario Lüchtenborg, Mückenweg 69, 48527 Nordhorn, (Geschäftsführer), 3. Thiemo Niers, Färbereistraße 8, 48527 Nordhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 20.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 20.09.2026