Sicherungsmaßnahme
G & W Handel GmbH
Holzwickede
Das Amtsgericht Dortmund hat zur G & W Handel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.08.2024, Aktenzeichen 251 IN 1037/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 1037/24
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 9949
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 1037/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 9949 eingetragenen G & W Handel GmbH, Schäferkampstr. 46/64, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Gutstein, Osterbusch 27, 59469 Ense
ist am 23.08.2024, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aqarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 1037/24
Amtsgericht Dortmund, 23.08.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 9949 eingetragenen G & W Handel GmbH, Schäferkampstr. 46/64, 59439 Holzwickede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Melanie Gutstein, Osterbusch 27, 59469 Ense
ist am 23.08.2024, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aqarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 1037/24
Amtsgericht Dortmund, 23.08.2024