Forderungsprüfung
G.U.T. Consult gemeinnützige Gesellschaft für Umwelt- und Territorialplanung mbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur G.U.T. Consult gemeinnützige Gesellschaft für Umwelt- und Territorialplanung mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 3612 IN 174/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3612 IN 174/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 45545
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
3612 IN 174/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.U.T. Consult gemeinnützige Gesellschaft für Umwelt- und Territorialplanung mbH, Coswiger Straße 8, 12681 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Schönitz und André Stoltmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 45545
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.U.T. Consult gemeinnützige Gesellschaft für Umwelt- und Territorialplanung mbH, Coswiger Straße 8, 12681 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Schönitz und André Stoltmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 45545
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026