Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
G-S Anlagenbau GmbH
Hildesheim
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur G-S Anlagenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 50 IN 29/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 29/25
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 3226
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
50 IN 29/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-S Anlagenbau GmbH, Marggrafstraße 13, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3226), vertr. d.: Andree Heinrich, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 30.07.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 30.07.2026