Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

G-S Anlagenbau GmbH

Hildesheim

Das Amtsgericht Hildesheim hat zur G-S Anlagenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 50 IN 29/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 29/25
Registerbezug
Hildesheim, HRB 3226
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
03.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

50 IN 29/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-S Anlagenbau GmbH, Marggrafstraße 13, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 3226), vertr. d.: Andree Heinrich, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hildesheim, 30.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme