Forderungsprüfung
G.L.O.-BUS GmbH & Co. KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur G.L.O.-BUS GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 36g IN 593/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36g IN 593/19
- Registerbezug
- Berlin, HRA 49851
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
36g IN 593/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.L.O.-BUS GmbH & Co. KG, Alt-Friedrichsfelde 63 B, 12683 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G.L.O.-BUS Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 49851
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29- 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
G.L.O.-BUS GmbH & Co. KG, Alt-Friedrichsfelde 63 B, 12683 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin G.L.O.-BUS Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 49851
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29- 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026