Sicherungsmaßnahme
G + H Solar Projekt GmbH
Nümbrecht
Das Amtsgericht Bonn hat zur G + H Solar Projekt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 97 IN 48/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 48/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 18009
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 48/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18009 eingetragenen G + H Solar Projekt GmbH, Schöne Aussicht 1, 51588 Nümbrecht, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Hoffmann, Schöne Aussicht 1, 51588 Nümbrecht und Herrn Dipl.-Ing. Manfred Großinsky, Teutonenstr. 15, 53175 Bonn
ist am 30.03.2026, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 48/26
Amtsgericht Bonn, 30.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 18009 eingetragenen G + H Solar Projekt GmbH, Schöne Aussicht 1, 51588 Nümbrecht, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Hoffmann, Schöne Aussicht 1, 51588 Nümbrecht und Herrn Dipl.-Ing. Manfred Großinsky, Teutonenstr. 15, 53175 Bonn
ist am 30.03.2026, um 15:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 48/26
Amtsgericht Bonn, 30.03.2026