Sicherungsmaßnahme

G & G Media Foto-Film GmbH

Haan

Das Amtsgericht Wuppertal hat zur G & G Media Foto-Film GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.12.2018, Aktenzeichen 145 IN 730/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 730/18
Registerbezug
Wuppertal, HRB HRB 21902
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.12.2018
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Klaus Siemon
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermietung von Fotostudios und deren Dienstleistungen, Organisation von Anzeigenexpeditionen und Fotoreisen, ferner die Erstellung von TV-Produktionen und Reiseberichten sowie die Herstellung von DVDs, Herstellung von Foto- und Videocontents sowie die Herstellung und der Betrieb von Internetportalen und die Vermietung von Foto- und Video-Equipment

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 730/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21902 eingetragenen G & G
Media Foto-Film GmbH, Ginsterweg 15/15a, 42781 Haan, vertr. d. d. GF Günter
Gönster

ist am 18.12.2018, um 10:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Klaus Siemon,
Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

145 IN 730/18
Amtsgericht Wuppertal, 18.12.2018

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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