Forderungsprüfung

FZ Foods AG

Ringleben

Das Amtsgericht Mühlhausen hat zur FZ Foods AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen IN 102/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mühlhausen
Aktenzeichen
IN 102/16
Registerbezug
Jena, HRB 506586
Bundesland
Thüringen
Veröffentlichung
24.09.2026
Rechtsform
AG
Im Handelsregister seit
2011
Grundkapital
1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Beteiligung an Unternehmen, insbesondere an Unternehmen der Lebensmittel herstellenden und verarbeitenden Industrie sowie alle dem Gesellschaftszweck dienenden Geschäfte mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

IN 102/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

FZ Foods AG, Borxlebener Straße 3, 06556 Ringleben, vertreten durch den Vorstand Hubertus Fleßner
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 506586
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Gz.: 441/16E138gl

1. Die Prüfung der bis 05.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 269-291 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mühlhausen - Insolvenzgericht - 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
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