Sicherungsmaßnahme

FWS UG (haftungsbeschränkt)

Wenden

Das Amtsgericht Siegen hat zur FWS UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.02.2026, Aktenzeichen 25 IN 45/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 45/26
Registerbezug
Siegen, HRB 13858
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.02.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Henning Dohrmann
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Dienstleistungen im Bereich Brand- und Wasserschäden, insbesondere damit zusammenhängende Abbruch-, Trocknungs-und Sanierungsarbeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 45/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13858 eingetragenen FWS UG (haftungsbeschränkt), Schubertstraße 20, 57482 Wenden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Avni Bekovic,

Geschäftszweig: Dienstleistungen im Bereich Brand- und Wasserschäden, insbesondere damit zusammenhängende Abbruch-, Trocknungs-und Sanierungsarbeiten;

ist am 20.02.2026, um 15:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Henning Dohrmann, Brückenstraße 18, 51643 Gummersbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

25 IN 45/26
Amtsgericht Siegen, 20.02.2026
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