Insolvenzbekanntmachung
Fun Areas Deutschland GmbH
Hannover
Das Amtsgericht Hannover hat zur Fun Areas Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 906 IN 602/23 - 6 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 906 IN 602/23 - 6 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 220714
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der kommerzielle Betrieb von Indoor- und Outdoor-Sport- und Spielanlagen, insbesondere Lasertag-Anlagen, Schwarzlicht-Minigolf-Anlagen und Indoor-Kinderspielplätzen, sowie der Betrieb und der Verleih von fliegenden Bauten. Des Weiteren wird das Unternehmen begleitende gastronomische Einrichtungen, wie Bistros, Bars und mobile Verkaufsstände betreiben.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
906 IN 602/23 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Fun Areas Deutschland GmbH, Lohweg 2, 30559 Hannover (AG Hannover, HRB 220714), vertr. d.: Manuel Wunstorf, Bristoler Straße 8, 30175 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 04.01.2027 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.11.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 04.01.2027 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 04.11.2026