Sicherungsmaßnahme
FUCO-HEG Maschinenbau GmbH
Bottrop
Das Amtsgericht Essen hat zur FUCO-HEG Maschinenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2026, Aktenzeichen 167 IN 114/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 114/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 4970
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Tanja Bückmann
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 114/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4970 eingetragenen FUCO-HEG Maschinenbau GmbH, Weusterstr. 15, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinirch van Fülpen, Pater-Markus-Weg 57a, 46240 Bottrop
Geschäftszweig: Maschinen- und Sonderanlagenbau
ist am 27.04.2026, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 114/26
Amtsgericht Essen, 27.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4970 eingetragenen FUCO-HEG Maschinenbau GmbH, Weusterstr. 15, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinirch van Fülpen, Pater-Markus-Weg 57a, 46240 Bottrop
Geschäftszweig: Maschinen- und Sonderanlagenbau
ist am 27.04.2026, um 14:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 114/26
Amtsgericht Essen, 27.04.2026