Sicherungsmaßnahme
FUCHS Gerüstbau & Industrieservice GmbH
Elsdorf
Das Amtsgericht Aachen hat zur FUCHS Gerüstbau & Industrieservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2018, Aktenzeichen 93 IN 124/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 124/18
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB82559
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.07.2018
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 124/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB82559 eingetragenen FUCHS
Gerüstbau & Industrieservice GmbH, Große Ruhrstraße 61, 52428 Jülich, zuzeit
ohne Geschäftsführung, im Insolvenzverfahren ersatzweise gesetzlich vertreten
durch die Gesellschafter, Geschäftszweig: Gerüsstbau und Industrieservice
ist am 17.07.2018, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf
der Hüls 198, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 124/18
Amtsgericht Aachen, 17.07.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB82559 eingetragenen FUCHS
Gerüstbau & Industrieservice GmbH, Große Ruhrstraße 61, 52428 Jülich, zuzeit
ohne Geschäftsführung, im Insolvenzverfahren ersatzweise gesetzlich vertreten
durch die Gesellschafter, Geschäftszweig: Gerüsstbau und Industrieservice
ist am 17.07.2018, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf
der Hüls 198, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 124/18
Amtsgericht Aachen, 17.07.2018