Insolvenzbekanntmachung
FT Nickel GmbH
Weißwasser/O.L.
Das Amtsgericht Leipzig hat zur FT Nickel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 405 IN 886/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 886/26
- Registerbezug
- Dresden, HRB 45757
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Vertrieb von Fertigbauelementen insbesondere Fenstern und Türen, sowie deren Montage.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 886/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT Nickel GmbH, Heinrich-Heine-Straße 82, 02943 Weißwasser/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 45757
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
ergeht am 12.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der für den 15.10.2026 anberaumte Erörterungs- und Abstimmungstermin wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, den 13.11.2026
10:15 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64
Die Insolvenzgläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und deren Gesellschafterin sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden zum Termin geladen.
Die Zustellung der (Um-)Ladungen wird dem Sachwalter nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO übertragen; davon ausgenommen ist die Ladung an die Schuldnerin.
Aktenzeichen: 405 IN 886/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FT Nickel GmbH, Heinrich-Heine-Straße 82, 02943 Weißwasser/O.L., Amtsgericht Dresden , HRB 45757
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
ergeht am 12.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der für den 15.10.2026 anberaumte Erörterungs- und Abstimmungstermin wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, den 13.11.2026
10:15 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64
Die Insolvenzgläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und deren Gesellschafterin sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden zum Termin geladen.
Die Zustellung der (Um-)Ladungen wird dem Sachwalter nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO übertragen; davon ausgenommen ist die Ladung an die Schuldnerin.