Forderungsprüfung
FS Home UG (haftungsbeschränkt)
München
Das Amtsgericht München hat zur FS Home UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 1501 IN 1010/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1010/22
- Registerbezug
- München, HRB 252584
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.04.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
1501 IN 1010/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FS Home UG (haftungsbeschränkt), Franz-Nißl-Straße 64, 80999 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Urekar Aleksandra
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 252584
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FS Home UG (haftungsbeschränkt), Franz-Nißl-Straße 64, 80999 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Urekar Aleksandra
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 252584
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.04.2025