Insolvenzbekanntmachung
frühere Gesellschaftsvermögen der 100pct. With love GmbH
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur frühere Gesellschaftsvermögen der 100pct. With love GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 517 IN 14/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 517 IN 14/25
- Registerbezug
- Bremen, HRB 36060 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
517 IN 14/25 : In dem Insolvenzverfahren über das frühere Gesellschaftsvermögen der 100pct. With love GmbH, Eichenhof 3 A, 28759 Bremen (AG Bremen, HRB 36060 HB), ehemals vertr. d.: Bedia Seher Yüce, Königstr. 12, 47051 Duisburg, (Geschäftsführerin), wird der Beschluss vom 08.06.2026 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass das Rubrum der Schuldnerin wie folgt lautet: das frühere Gesellschaftsvermögen der 100pct. With love GmbH, Eichenhof 3 A, 28759 Bremen (AG Bremen, HRB 36060 HB),
ehemals vertreten durch:
Bedia Seher Yüce, Königstr. 12, 47051 Duisburg, (Geschäftsführerin).
. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 29.06.2026
ehemals vertreten durch:
Bedia Seher Yüce, Königstr. 12, 47051 Duisburg, (Geschäftsführerin).
. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 29.06.2026