Schlusstermin
Friedrichs Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
Eutin
Das Amtsgericht Eutin hat zur Friedrichs Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.02.2026, Aktenzeichen 51 IN 125/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 125/24
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 19537 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 27.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
51 IN 125/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friedrichs Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Saatziger Straße 12, 23701 Eutin, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Friedrichs
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19537 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.04.2026
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Verwalters und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 23.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Friedrichs Verwaltungs- und Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Saatziger Straße 12, 23701 Eutin, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Friedrichs
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 19537 HL
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.04.2026
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Verwalters und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 23.02.2026