Restschuldbefreiung
Friedrich, Walter Wilfried
Süsel
Das Amtsgericht Eutin hat zur Friedrich, Walter Wilfried eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 51 IN 86/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Eutin
- Aktenzeichen
- 51 IN 86/23
- Registerbezug
- Mainz, HRA 41918
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
51 IN 86/23
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Walter Wilfried Friedrich, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Max Postulka, Lousbergstraße 54, 52072 Aachen, Gz.: 162/23
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Treuhänderin WVP -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 27.10.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 08.09.2026
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Walter Wilfried Friedrich, geboren am 06.07.1967, Hoppenhof 1, 23701 Süsel OT: Groß Meinsdorf
Inhaber der Walter Friedrich Fortbildung-Konzepte-Weiterbildung e.K., Große Bleiche 7, 55116 Mainz, Registergericht: Amtsgericht Mainz Register-Nr.: HRA 41918
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Max Postulka, Lousbergstraße 54, 52072 Aachen, Gz.: 162/23
Rechtsanwältin Ute Nitschke, Lorentzendamm 19, 24103 Kiel
- Treuhänderin WVP -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 27.10.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht Eutin - Insolvenzgericht - 08.09.2026