Sicherungsmaßnahme
"freiRaum3" Domizil Hotel Hans UG (haftungsbeschränkt)
Saarlouis
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur "freiRaum3" Domizil Hotel Hans UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.03.2026, Aktenzeichen 103 IN 4/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 103 IN 4/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 108577
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 26.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- JR Günter Staab
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 4/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108577 eingetragenen "freiRaum3" Domizil Hotel Hans UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 16-18, 67742 Lauterecken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Kehrein-Seckler,
ist am 25.03.2026, um 14:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 4/26
Amtsgericht Saarbrücken, 25.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108577 eingetragenen "freiRaum3" Domizil Hotel Hans UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 16-18, 67742 Lauterecken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Kehrein-Seckler,
ist am 25.03.2026, um 14:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt JR Günter Staab, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 4/26
Amtsgericht Saarbrücken, 25.03.2026