Forderungsprüfung

Freiburger Hochbau Nord GmbH

Freiburg

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat zur Freiburger Hochbau Nord GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 329/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
8 IN 329/23
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 720700
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

8 IN 329/23

In dem Verfahren über die Anträge

der BKK-Pwc, Vorderes Eisfeld 8, 34202 Melsungen, Gz.: 84668122
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Freiburger Hochbau Nord GmbH, Berta-Ottenstein-Straße 11, 79106 Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführer Teodor Georgiev Enev und Hristo Otonov
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720700
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 11.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 49-52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 04.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens