Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Freese Shipping 2. Beteiligungs GmbH
Stade
Das Amtsgericht Stade hat zur Freese Shipping 2. Beteiligungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 73 IN 73/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 73/18
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 201035
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
73 IN 73/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freese Shipping 2. Beteiligungs GmbH, An der Werft 4, 21680 Stade (AG Tostedt, HRB 201035), vertr. d.: Kai Freese, Auf der Höhe 13, 21682 Stade, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 20.11.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in der Zeit vom 27.12.2018 bis 07.02.2019 festzusetzen.
Er macht 25 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters gemäß §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV, § 63 Abs. 3 InsO auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 27.324,51 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer geltend.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stade, 22.10.2026
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 20.11.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter in der Zeit vom 27.12.2018 bis 07.02.2019 festzusetzen.
Er macht 25 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters gemäß §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV, § 63 Abs. 3 InsO auf einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 27.324,51 EUR zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer geltend.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stade, 22.10.2026