Forderungsprüfung
FRASEBA GmbH
Stockstadt
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur FRASEBA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 651 IN 23/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 23/26
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 16280
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
651 IN 23/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRASEBA GmbH, Industriestraße 17 - 19, 63811 Stockstadt, vertreten durch die Gesellschafterin Krapp Holding GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Krapp Johannes und Schneider Anne und die Geschäftsführer Krapp Johannes und Schneider Anne
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 16280
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24- 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 16.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRASEBA GmbH, Industriestraße 17 - 19, 63811 Stockstadt, vertreten durch die Gesellschafterin Krapp Holding GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Krapp Johannes und Schneider Anne und die Geschäftsführer Krapp Johannes und Schneider Anne
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 16280
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24- 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 16.09.2026