Sicherungsmaßnahme

Franz-Ferdinand GmbH

Paderborn

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Franz-Ferdinand GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2024, Aktenzeichen 2 IN 58/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 58/24
Registerbezug
Paderborn, HRB 14235
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.04.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Stephan Michels

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 58/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14235 eingetragenen Franz-Ferdinand GmbH, Marienstraße 9, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nabil Gourie, Füllers Heide 1, 33100 Paderborn

ist am 04.04.2024, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 58/24
Amtsgericht Paderborn, 04.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme