Sicherungsmaßnahme
Franz-Ferdinand GmbH
Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Franz-Ferdinand GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2024, Aktenzeichen 2 IN 58/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 58/24
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 14235
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stephan Michels
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 58/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14235 eingetragenen Franz-Ferdinand GmbH, Marienstraße 9, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nabil Gourie, Füllers Heide 1, 33100 Paderborn
ist am 04.04.2024, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 58/24
Amtsgericht Paderborn, 04.04.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14235 eingetragenen Franz-Ferdinand GmbH, Marienstraße 9, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nabil Gourie, Füllers Heide 1, 33100 Paderborn
ist am 04.04.2024, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Paderwall 13, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 58/24
Amtsgericht Paderborn, 04.04.2024