Forderungsprüfung
Frankenbräu Lorenz Bauer GmbH & Co. KG
Mitwitz
Das Amtsgericht Coburg hat zur Frankenbräu Lorenz Bauer GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2023, Aktenzeichen IN 114/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 114/21
- Registerbezug
- Coburg, HRA 1773
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.09.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 114/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Frankenbräu Lorenz Bauer GmbH & Co. KG, Neundorf 41, 96268 Mitwitz, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bauer Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mohr Rainer
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 1773
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.08.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.09.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Frankenbräu Lorenz Bauer GmbH & Co. KG, Neundorf 41, 96268 Mitwitz, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Bauer Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mohr Rainer
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRA 1773
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.08.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.09.2023