Sicherungsmaßnahme

Frank Cleaning Concept GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Frank Cleaning Concept GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 505 IN 47/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 47/25
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 79585
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Thomas Bückmann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 47/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79585 eingetragenen Frank Cleaning Concept GmbH, Breitestr.3, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Olga Frank und den faktischen Geschäftsführe Herrn Eugen Frank,

ist am 01.04.2026, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Königsallee 66, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 47/25
Amtsgericht Düsseldorf, 01.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme