Sicherungsmaßnahme

Fr.-Wilh. Kronshage Baubetreuungsgesellschaft m.b.H.

Leopoldshöhe

Das Amtsgericht Detmold hat zur Fr.-Wilh. Kronshage Baubetreuungsgesellschaft m.b.H. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.07.2025, Aktenzeichen 10 IN 140/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 140/25
Registerbezug
Lemgo, HRB 1242
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.07.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stefan Meyer
Im Handelsregister seit
1985
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Entwurf, Herstellung und Vertrieb schlüsselfertiger Bauten aller Art.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 140/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 1242 eingetragenen Fr.-Wilh. Kronshage Baubetreuungsgesellschaft m.b.H., Schuckenteichweg 32, 33818 Leopoldshöhe, vertr. d. d. Gf.

Geschäftszweig: Entwurf, Herstellung und Vertrieb schlüsselfertiger Bauten aller Art

ist am 03.07.2025, um 16:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

10 IN 140/25
Amtsgericht Detmold, 03.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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