Sicherungsmaßnahme

fourservice GECS Dienstleistungsgesellschaft mbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur fourservice GECS Dienstleistungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.02.2026, Aktenzeichen 67b IN 33/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 33/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 164839
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
16.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Stephan Münzel
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere im Bereich von Gastronomie-, Kultur- und Sportstätten, die Erstellung von Konzepten für und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, die Überlassung von Mitarbeitern nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nach Erhalt einer entsprechenden behördlichen Genehmigung durch die Bundesagentur für …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

67b IN 33/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der fourservice GECS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Erbringung v. Dienstleist. aller Art, insbes. im Bereich v. Gastronomie-, Kultur u. Sportstätten u.a, Harksheider Straße 102, 22399 Hamburg (AG Hamburg, HRB 164839), vertr. d.: Steffen Georg Glatz, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2026 um 16:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Münzel, Moorfurthweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040 - 650 525 912 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 13.02.2026

Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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