Forderungsprüfung
Fossa Ingenieurbau, Projektentwicklung & Bauüberwachung GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Fossa Ingenieurbau, Projektentwicklung & Bauüberwachung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.07.2025, Aktenzeichen 36f IN 295/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36f IN 295/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 166939
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 04.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36f IN 295/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fossa Ingenieurbau, Projektentwicklung & Bauüberwachung GmbH, Großbeerenstraße 28 B, 10965 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Wladyslaw Miczka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 166939
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fossa Ingenieurbau, Projektentwicklung & Bauüberwachung GmbH, Großbeerenstraße 28 B, 10965 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Wladyslaw Miczka
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 166939
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.07.2025