Aufhebung des Verfahrens
Fortis Work GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Fortis Work GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 67b IN 136/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 136/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 163908
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
67b IN 136/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fortis Work GmbH, Beratung v. Logistikunternehmen u. Erbringung v. Logistikdienstleistungen aller Art, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 163908), vertr. d.: Matthias Wilkens (Geschäftsführer),
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Termin vom
24.11.2026 wird aufgehoben.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO entspricht, ist
der 24.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche
Stellungnahmen zu den im Eröffnungsbeschluss genannten Tagesordnungspunkten
abgeben.
Gehen bis zum Stichtag keine Erklärungen stimmberechtigter Gläubiger ein, gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs. 1
Satz 3 InsO analog).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 20.10.2026
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Termin vom
24.11.2026 wird aufgehoben.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO entspricht, ist
der 24.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche
Stellungnahmen zu den im Eröffnungsbeschluss genannten Tagesordnungspunkten
abgeben.
Gehen bis zum Stichtag keine Erklärungen stimmberechtigter Gläubiger ein, gilt die
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs. 1
Satz 3 InsO analog).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der
Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 20.10.2026