Sicherungsmaßnahme
Foodland Gastroservice GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Foodland Gastroservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 167 IN 54/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 54/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 17925
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 54/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 17925 eingetragenen Foodland Gastroservice GmbH, vertr. d. d. Gf., Vogelheimer Str. 129, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cristos Pantakis, Heßler Str. 227 b, 45329 Essen
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Gaststättenbedarf und Lebensmitteln.
ist am 14.03.2026, um 12:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 54/26
Amtsgericht Essen, 14.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 17925 eingetragenen Foodland Gastroservice GmbH, vertr. d. d. Gf., Vogelheimer Str. 129, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cristos Pantakis, Heßler Str. 227 b, 45329 Essen
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Gaststättenbedarf und Lebensmitteln.
ist am 14.03.2026, um 12:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 54/26
Amtsgericht Essen, 14.03.2026