Insolvenzbekanntmachung
Förderverein der Grundschule IV Dillingen-Primsschule-Dillingen e.V.
Dillingen/Saar
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Förderverein der Grundschule IV Dillingen-Primsschule-Dillingen e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2026, Aktenzeichen 110 IN 20/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 20/24
- Registerbezug
- Saarlouis, VR 1050
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 19.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 20/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarlouis unter VR 1050 eingetragenen Verein Förderverein der Grundschule IV Dillingen-Primsschule-Dillingen e.V., Primsstraße 42, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Menderim Zogjani, und Frau Saskia Pecher,
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.07.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 20/24
Amtsgericht Saarbrücken, 19.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarlouis unter VR 1050 eingetragenen Verein Förderverein der Grundschule IV Dillingen-Primsschule-Dillingen e.V., Primsstraße 42, 66763 Dillingen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Menderim Zogjani, und Frau Saskia Pecher,
hat der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 08.07.2026 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 20/24
Amtsgericht Saarbrücken, 19.06.2026