Forderungsprüfung
FO Verwaltungs GmbH
Murrhardt
Das Amtsgericht Bamberg hat zur FO Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen IN 2/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 2/25
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 11863
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb von Beteiligungen und deren Verwaltung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der FO Betriebs GmbH & Co. KG (Hauptgesellschaft).
Veröffentlichungstext
IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FO Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 9 - 15, 71540 Murrhardt, vertreten durch den Geschäftsführer Wühr Karl-Peter
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 11863
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FO Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 9 - 15, 71540 Murrhardt, vertreten durch den Geschäftsführer Wühr Karl-Peter
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 11863
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.01.2026